Rechtsprechung
   BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/83, 1 BvR 1227/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,571
BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/83, 1 BvR 1227/84 (https://dejure.org/1986,571)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1986 - 1 BvL 5/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/83, 1 BvR 1227/84 (https://dejure.org/1986,571)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1986 - 1 BvL 5/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/83, 1 BvR 1227/84 (https://dejure.org/1986,571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils - Abänderungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 84
  • NJW 1987, 486
  • NVwZ 1987, 211 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Den Gerichten obliegt in diesem Zusammenhang die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ; 72, 84 ); es bedarf keines Antrags, und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 243/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Beitragspflicht zur EdW nach dem EAEG

    Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten gewesen wären, das umfangreiche Zahlenmaterial bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorzutragen, damit dem Bundesverfassungsgericht ein in tatsächlicher Hinsicht umfassend aufbereiteter Fall vorliegt (vgl. BVerfGE 72, 84 ; 77, 381 ; 79, 1 ; 86, 15 ; 114, 258 ; 120, 274 ; 123, 148 ; BVerfGK 7, 124 ; 7, 357 ), bietet das Vorbringen in den Verfassungsbeschwerden jedenfalls keine hinreichende Grundlage, um festzustellen, ob entscheidungserhebliche mittel- und langfristig gravierende Niveauunterschiede vorliegen, aufgrund derer es an einer insgesamt fairen und verhältnismäßig gleichen Verteilung der Kostenbelastung zwischen den verschiedenen Institutsgruppen fehlen könnte (vgl. BVerfGE 124, 348 ).
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 KR 13/11 R

    Krankenversicherung der Rentner - Verfassungsmäßigkeit der Pflichtversicherung

    Der hierdurch bedingte Ausschluss von Rentnern, die die erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht erfüllen, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (zur Frage der Vereinbarkeit der früheren Halbbelegung mit dem GG BVerfGE 72, 84, 89 = SozR 2200 § 165 Nr. 87 S 146; vgl auch BVerfGE 69, 272 = SozR 2200 § 165 Nr. 81) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht